Energieeffizient sanieren

Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) ist die Förderbank für Investitionen in der Wirtschaft und für Maßnahmen in den Entwicklungsländern. Sie fördert darüber hinaus einer Reihe von Maßnahmen mit Mitteln des Bundes, die der Energieeinsparung an Gebäuden sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung dienen und die CO2- Belastung der Umwelt reduzieren.

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 1.1.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

 

Es stehen folgende Programme zur Wahl :

Programm Nr.

Maßnahme(n)

Förderung

151

Sanierung zum Effizienzhaus

Kredit

430

Sanierung zum Effizienzhaus

Zuschuss

152

Einzelmaßnahmen und Einzelmaßnahmenkombinationen

Kredit

431

Bauleitung

Zuschuss

                       

Über die Förderprogramme 151, 152 erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit

  • für den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen,
  • für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen.

Neben der Förderung zum Energie-Effizienzhaus kann im Rahmen einer Sonderförderung (Programm 431) die Baubegleitung gefördert werden. Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten gewährt (maximal bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben).

Die Anforderungen richten sich an den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und den spezifische Transmissionswärmeverlust (HT'). Beide Kriterien orientieren sich an den Vorgaben für einen Neubau gemäß EnEV 2009 (Referenzgebäude). Zusätzlich darf der für das geförderte Gebäude berechnete absolute HT'-Wert den in der EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2 festgelegten Höchstwert für den jeweiligen Gebäudetyp nicht überschreiten.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen bezogen auf das Referenzgebäude zusammengefasst dargestellt:

 

Energieeffizient Sanieren

 

 

Energieeffizient Bauen

Förderstufe
KfW-Effizienzhaus


115


100


85


70


55


40

Qp

115%

100%

85%

70%

55%

40%

HT'

130%

115%

100%

85%

70%

55%

 

Wichtig:
Der Nachweis wird über den auszustellenden Energieausweis nach Abschnitt 5 EnEV geführt. Der Aufschlag von 40 % auf die Anforderung für Bestandsgebäude nach § 9 (1) EnEV darf für den Jahres-Primärenergiebedarf nicht angewendet werden, er kommt lediglich bei der Berücksichtigung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes zum Tragen.

 

Für das Programm Energieeffizient Sanieren gibt es zwei unterschiedliche Fördervarianten:

  • Kreditvariante (151, 152)

Sehr günstige Zinsen durch zusätzliche Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Zusätzlich erfolgt ein Tilgungszuschuss. Dessen Höhe ist abhängig von dem erreichten Standard, für Einzelmaßnahmen wird kein Tilgungszuschuss gewährt.

Finanziert werden

max. 75.000 € / Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

 

  • Zuschussvariante (430)

Es wird ein Zuschuss gewährt. Die Höhe ist abhängig von dem erreichten Standard. und ist bezogen auf die förderfähigen Investitionskosten.

Die förderfähigen Investitionskosten betragen

max. 75.000 € / Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die Förderkonditionen zusammengefasst dargestellt:

Förderstufe

Kreditvariante
(Programm 151, 152)

Zuschussvariante
(Programm 430)

Zinssatz

Tilgungszuschuss

Zuschuss

Einzelmaßnahmen

tagesaktuell einheitlich 1)

--

5,0%

KfW-Effizienzhaus 115

2,5%

7,5%

KfW-Effizienzhaus 100

5,0%

10,0%

KfW-Effizienzhaus 85

7,5%

12,5%

KfW-Effizienzhaus 70

10,0%

15,0%

KfW-Effizienzhaus 55

12,5%

17,5%

  1. Die Zinssätze werden tagesaktuell ausgegeben und können unter
    http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/Zinsstze.jsp
    in der Programmgruppe Bauen, Wohnen, Energie sparen eingesehen werden.