Energieeffizient sanieren
Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) ist die Förderbank für Investitionen in der Wirtschaft und für Maßnahmen in den Entwicklungsländern. Sie fördert darüber hinaus einer Reihe von Maßnahmen mit Mitteln des Bundes, die der Energieeinsparung an Gebäuden sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung dienen und die CO2- Belastung der Umwelt reduzieren.
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 1.1.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Es stehen folgende Programme zur Wahl :
Programm Nr. |
Maßnahme(n) |
Förderung |
151 |
Sanierung zum Effizienzhaus |
Kredit |
430 |
Sanierung zum Effizienzhaus |
Zuschuss |
152 |
Einzelmaßnahmen und Einzelmaßnahmenkombinationen |
Kredit |
431 |
Bauleitung |
Zuschuss |
Über die Förderprogramme 151, 152 erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit
- für den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen,
- für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen.
Neben der Förderung zum Energie-Effizienzhaus kann im Rahmen einer Sonderförderung (Programm 431) die Baubegleitung gefördert werden. Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten gewährt (maximal bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben).
Die Anforderungen richten sich an den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und den spezifische Transmissionswärmeverlust (HT'). Beide Kriterien orientieren sich an den Vorgaben für einen Neubau gemäß EnEV 2009 (Referenzgebäude). Zusätzlich darf der für das geförderte Gebäude berechnete absolute HT'-Wert den in der EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2 festgelegten Höchstwert für den jeweiligen Gebäudetyp nicht überschreiten.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen bezogen auf das Referenzgebäude zusammengefasst dargestellt:
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Energieeffizient Sanieren |
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Energieeffizient Bauen |
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Förderstufe |
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Qp |
115% |
100% |
85% |
70% |
55% |
40% |
HT' |
130% |
115% |
100% |
85% |
70% |
55% |
Wichtig:
Der Nachweis wird über den auszustellenden Energieausweis nach Abschnitt 5 EnEV geführt. Der Aufschlag von 40 % auf die Anforderung für Bestandsgebäude nach § 9 (1) EnEV darf für den
Jahres-Primärenergiebedarf nicht angewendet werden, er kommt lediglich bei der Berücksichtigung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes zum Tragen.
Für das Programm Energieeffizient Sanieren gibt es zwei unterschiedliche Fördervarianten:
- Kreditvariante (151, 152)
Sehr günstige Zinsen durch zusätzliche Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Zusätzlich erfolgt ein Tilgungszuschuss. Dessen Höhe ist abhängig von dem erreichten Standard, für Einzelmaßnahmen wird kein Tilgungszuschuss gewährt.
Finanziert werden
max. 75.000 € / Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Zuschussvariante (430)
Es wird ein Zuschuss gewährt. Die Höhe ist abhängig von dem erreichten Standard. und ist bezogen auf die förderfähigen Investitionskosten.
Die förderfähigen Investitionskosten betragen
max. 75.000 € / Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
In der nachfolgenden Tabelle sind die Förderkonditionen zusammengefasst dargestellt:
Förderstufe |
Kreditvariante |
Zuschussvariante |
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Zinssatz |
Tilgungszuschuss |
Zuschuss |
|
Einzelmaßnahmen |
tagesaktuell einheitlich 1) |
-- |
5,0% |
KfW-Effizienzhaus 115 |
2,5% |
7,5% |
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KfW-Effizienzhaus 100 |
5,0% |
10,0% |
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KfW-Effizienzhaus 85 |
7,5% |
12,5% |
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KfW-Effizienzhaus 70 |
10,0% |
15,0% |
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KfW-Effizienzhaus 55 |
12,5% |
17,5% |
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