Überblick für Energieausweise ab dem 01.05.2014
Ab dem 01.05.2014 treten unter Anderem auch neue gesetzliche Vorschriften zur Energieeinsparverordnung (EnEV2013) in Kraft. Hieraus ergeben sich auch veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf von Immobilien:
· Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z.B. Zeitschriften, Zeitungen, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten. (Die Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), den Energiekennwert mit der korrekten Einheit, den mehrheitlichen Energieträger der Heizung (z.B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets), das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse, sofern ein neuer Ausweis vorliegt.
· Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15.000,- belegt werden kann.
Es gibt zwei Varianten, den Verbrauchsausweis
und den Bedarfsausweis.
Der einfachere Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. (Benötigte Angaben siehe unter News)
Beim Bedarfsausweis prüfen
wir als zugelassene Gutachter vor Ort die Energieeffizienz des Gebäudes und die Heizungsanlage. Aufgrund der technischen Angaben des Gebäudes berechnen
wir die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, ggf. Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird und stellen für Ihr Gebäude einen Bedarfsausweis aus. (Benötigte Angaben siehe unter News)
Bitte fragen Sie uns an. Wir helfen Ihnen zeitnah.
Welcher Energieausweise wird benötigt ?
Baujahr bis 1977 bis 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis, ab 5 Wohneinheiten freie Wahl
Baujahr ab 1978 bis 4 Wohneinheiten freie Wahl, ab 5 Wohneinheiten freie Wahl
Neubauten bis 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis, ab 5 Wohneinheiten Bedarfsausweis
Angebot:
Energieausweis Verbrauch Ein-Zweifamilienhaus 70,00 € zuzügl. MWSt
Energieausweis Verbrauch Mehrfamilienhaus 100,00 € zuzügl. MWSt.
Energieausweis Bedarf Ein-Zweifamilienhaus 400,00 € zuzügl. MWSt.
Energieausweis Bedarf Mehrfamilienhaus 500,00 € zuzügl. MWSt.
Energieausweis Nichtwohngebäude auf Anfrage.
Die zur zur Erstellung der Ausweise benötigten Angaben finden Sie in der Anlage.
Die Registrienummer wird durch den registrierten Ausweisersteller bei der DIBt eingekauft.
Die Registrierung des Energieausweises erfolgt durch den zugelassenen Ausweisersteller.
Sollten Sie für Ihre Immobilienaktivitäten einen Energieausweis benötigen,
stehen wir Ihnen als zugelassener Energieeffizienzberater (KfW,BAFA/dena)
gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Hempelmann
WIVCON-ENERGY
Energieberatung
Energiemanagement
Beraternummer BAFA: 177593
Ausstellernummer dena: 573022
Mittelstandsberater KfW ID: 51203
Dipl.-Ing. Willi
Hempelmann
Rüblinghauser Str. 27
D-57462 Olpe
Handy: 01703154818
Tel.: 02761 4839
Fax. 02761 801229
Mail: w.hempelmann@wivcon-energy.com
Internet: www.wivcon-energy.com