Überblick für Energieausweise ab dem 01.05.2014

Ab dem 01.05.2014 treten unter Anderem auch neue gesetzliche Vorschriften zur Energieeinsparverordnung (EnEV2013) in Kraft. Hieraus ergeben sich auch veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf von Immobilien:

·         Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z.B. Zeitschriften, Zeitungen, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten. (Die Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), den Energiekennwert mit der korrekten Einheit, den mehrheitlichen Energieträger der Heizung (z.B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets), das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse, sofern ein neuer Ausweis vorliegt.

 

·        Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15.000,- belegt werden kann.


Es gibt zwei Varianten, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Der einfachere Verbrauchsausweis  entsteht auf der Grundlage des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. (Benötigte Angaben siehe unter News)


Beim Bedarfsausweis prüfen wir als  zugelassene Gutachter vor Ort die Energieeffizienz des Gebäudes und die Heizungsanlage. Aufgrund der technischen Angaben des Gebäudes berechnen

wir die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, ggf. Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird und stellen für Ihr Gebäude einen Bedarfsausweis aus. (Benötigte Angaben siehe unter News)

 

Bitte fragen Sie uns an. Wir helfen Ihnen zeitnah.

Welcher Energieausweise wird benötigt ?

Baujahr bis 1977 bis 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis, ab 5 Wohneinheiten freie Wahl

Baujahr ab 1978  bis 4 Wohneinheiten freie Wahl, ab 5 Wohneinheiten freie Wahl

Neubauten bis 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis, ab 5 Wohneinheiten Bedarfsausweis

 

Angebot:

Energieausweis Verbrauch Ein-Zweifamilienhaus   70,00 € zuzügl. MWSt

Energieausweis Verbrauch Mehrfamilienhaus       100,00 € zuzügl. MWSt.

Energieausweis Bedarf      Ein-Zweifamilienhaus  400,00 € zuzügl. MWSt.

Energieausweis Bedarf      Mehrfamilienhaus        500,00 € zuzügl. MWSt.

Energieausweis Nichtwohngebäude auf Anfrage.

 

Die zur zur Erstellung der Ausweise benötigten Angaben finden Sie in der Anlage.

Die Registrienummer wird durch den registrierten Ausweisersteller bei der DIBt eingekauft.

Die Registrierung des Energieausweises erfolgt durch den zugelassenen Ausweisersteller.

 

Sollten Sie für Ihre Immobilienaktivitäten einen Energieausweis benötigen,

stehen wir Ihnen als   zugelassener  Energieeffizienzberater (KfW,BAFA/dena)

gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen


Willi Hempelmann


WIVCON-ENERGY
Energieberatung
Energiemanagement
Beraternummer BAFA:                 177593
Ausstellernummer dena:              573022

Mittelstandsberater KfW ID:  51203


Dipl.-Ing. Willi Hempelmann

Rüblinghauser Str. 27     
D-57462 Olpe

Handy:   01703154818
Tel.:         02761 4839
Fax.         02761 801229
Mail: 
w.hempelmann@wivcon-energy.com

Internet: www.wivcon-energy.com