Förderung von
Energiemanagementsystemen
Die Bundesregierung strebt mit ihrem am 28. September 2010 beschlossenen Energiekonzept an, dass Deutschland in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine Vorreiterrolle hinsichtlich Energieeffizienz und Umweltschonung einnimmt. Zur Erreichung dieses Ziels wurde ein Sondervermögen mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet, welches unter anderen die Förderung von Energiemanagementsystemen ermöglichen soll.
Mit der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen vom 22. Juli 2013 (Bundesanzeiger AT 06.08.2013) wurde das BAFA mit der Administration des Förderprogramms betraut.
Antragsberechtigung
Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Nähere Informationen zur Antragsberechtigung sind in Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie beschrieben.
Gegenstand der Förderung
Das Förderprogramm umfasst vier Fördertatbestände:
- Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gemäß dem Anhang der Förderrichtlinie
- Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme
- Erwerb von Software für Energiemanagemensysteme
Art und Höhe der Förderung
Es wird ein anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben bewilligt.
Die Höhe der Zuwendungen beträgt:
- für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro
- für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro
- für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro
- für den Erwerb von Software für Energiemanagemensysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 Euro
Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 422
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-503